Am 21.04.2024 findet um 10 Uhr die Sportlerehrung für Einzelsportler, Mannschaften und verdienten Persönlichkeiten um den Sport

im Bürgerforum des Rathauses statt

Am 10.02.2024 findet um 10 Uhr die Sportabzeichen Verleihung im Ratssaal der Stadt Lüdenscheid statt.

Ab Mittwoch den 08.11.2023 wird der Kreissportbund mit einem Mitarbeiter unser Büro im Gothaer Gebäude, Rathausplatz 25 58507 Lüdenscheid
Telefon: 02351 171097 mit besetzten.

Die Zeiten sind immer Mittwochs von 09:00 bis 16:00 Uhr um auch den Sportvereinen im Südkreis als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Das Schul- und Sportamt ist zur Zeit nur telefonisch zu erreichen.

Sie erreichen die Mitarbeiter unter der Rufnummer 02351 171226 (Herr Gelhausen)

Die Abnahmen finden jeden Donnerstag von 17:00Uhr bis 19:00Uhr im Nattenbergstadion statt.

Lediglich am 17. August und am 24. August finden die Abnahmen im Stadion Wefelshohl Gustavstraße 15 , wegen des BAUTZ Festivals, zu den gewohnten Uhrzeiten, statt.

Weiter Auskünfte erteilt Ulrike Lechelt unter 016098724963 oder auf der Homepage des Stadtsportverbandes www. SSV-Lüdenscheid.de

Die Jahreshauptversammlung findet am 16.09.2023 um 10:00 Uhr im Ratssaal der Stadt Lüdenscheid statt.

Sport im Park wird im Jahr 2023 nicht in Lüdenscheid statt finden. 

Die Resonanz der Vereine war zu gering.

AUSLÖSUNG DES ANTRAGSVERFAHRENS

Wichtige Information des KSM-MK

Den Sportvereinen und Stadt- und Gemeindesportverbänden im Märkischen Kreis stehen im Rahmen des Förderprogramms zur „Digitalisierung gemeinnütziger Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen“ in Summe 500.000,00 € zu. Das Verfahren ist am 26.01.2023 vom LSB offiziell eröffnet worden. Das entsprechende Antragsformular steht unten zum Download bereit. Bis zum 10.03.2023 (24:00 Uhr) besteht die Möglichkeit, einen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag ausschließlich digital per Mail an digitalisierung@ksb-mk.de zu schicken. Der aktuelle Freistellungsbescheid des Vereins ist zwingend beizufügen.

Bei der Beantragung sollte sportliche Fairness und eine gewisse Verhältnismäßigkeit an den Tag gelegt werden. Je nach Antragslage müssen bei Überzeichnung Maßstäbe zur Bewertung angelegt werden. Das Windhundverfahren wird keine Anwendung finden.

Spätestens bis zum 10.07.2023 wird im Falle einer Förderung ein Weiterverleitungsvertrag zwischen KSB und Sportverein/Stadt-/Gemeindesportverband geschlossen, der die exakte Höhe der Förderung festschreibt. Nach Erhalt des Vertrages sind für die zu beschaffenden Sachgegenstände zunächst drei Angebote einzuholen (Dokumentation über Bildschirmaufnahmen), dann kann der Kaufvorgang getätigt werden.

Es ist unbedingt zu beachten, dass der Sportverein bzw. der Stadt- oder Gemeindesportverband in Vorkasse treten muss. Auch bleibt nach Einreichung des Verwendungsnachweises beim KSB bis spätestens zum 15.09.2023 das Restrisiko bestehen, dass die Bezirksregierung Arnsberg Ausgaben als nicht förderfähig einstuft.

Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage des LSB zu finden.

Antragsformular_Vereine_Digitale_Ausstat

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Sportabzeichen Verleihung 11.02.2023 um 10 Uhr im Ratssaal

Sportlerehrung 23.04.2023 um 11 Uhr im Rathaus